Benutzungs- und Gebührenordnung

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden

(in der Fassung der Änderung vom 28. März 2019 mit Wirkung ab 1.5.2019)

 

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden

 

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) und der §§ 1 bis 5a, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai. 2018 (GVBl. S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden in der Sitzung am 28. März 2019 folgende Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden beschlossen:

 

§ 1 Allgemeines

 

Die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden ist eine öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Lohfelden und der Söhre-Schule Lohfelden, die zur Information, Schul- , Aus- und Weiterbildung und zur Freizeitgestaltung Bücher und andere Medien zum Ausleihen oder zur Benutzung in den Büchereiräumen bereithält.

 

Die Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.

 

§ 2 Anmeldung

1. Die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden kannn von allen Einwohnern/ Einwohnerinnen der Gemeinde Lohfelden und der umliegenden Gemeinden sowie von allen Schülern und Schülerinnen der Söhreschule Lohfelden genutzt werden.

2. Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises.

Kinder können ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr im Beisein eines gesetzlichen Vertreters angemeldet werden, wobei dieser seinen Personalausweis vorlegen muss.

Die Anmeldung der Schüler und Schülerinnen der Söhreschule Lohfelden erfolgt mit dem Anmeldeformular.

3. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

4. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhält der Benutzer/ die Benutzerin einen Leserausweis, der nicht übertragbar ist.

5. Der Benutzer/ die Benutzerin erkennt durch Unterschrift auf dem Leserausweis die Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden an.

6. Jeder Wohnungswechsel und jede Änderung der Personalien sowie der Verlust des Leseausweises sind der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden sofort mitzuteilen.

7. Die Löschung der Leserdaten von nicht aktiven Lesern erfolgt nach 5 Jahren. Damit verliert der Leserausweis seine Gültigkeit.

 

 § 3 Ausleihe

1. Für Entleihung, Fristverlängerung und Vorbestellung ist der Leserausweis mitzubringen.

2. Die Leihfrist beträgt für:

Bücher 4 Wochen
Alle anderen Medien (außer Bücher) 2 Wochen


3. Präsenzbestände werden nicht entliehen.

4. Bücher können zweimal, alle anderen Medien einmal verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt.

5. Die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden ist berechtigt, die Anzahl der entleihbaren Medien pro Benutzer/ in zu begrenzen und in begründeten Ausnahmefällen die Leihfrist zu verkürzen oder zu verlängern.

6. Medien, die zurzeit entleihen sind, können gegen Errichtung einer Gebühr vorbestellt werden. Die Vorbestellungen sind in der vom Personal angegebenen Frist abzuholen.

 

§ 4 Behandlung der Medien/ Haftung

1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Vor der Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/ von der Benutzerin auf etwaige Mängel hin zu prüfen.

2. Beschädigung, Unvollständigkeit und Verlust entliehener Medien sind der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden unverzüglich mitzuteilen. Für Beschädigung und Verlust entliehener Medien ist der Benutzer / die Benutzerin bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes schadenersatzpflichtig. Können Medien nicht wiederbeschafft werden, ist der ursprüngliche Beschaffungswert zu ersetzen.

 Als Beschädigung gelten auch Unterstreichungen und Randvermerke. Für diese gelten besondere Regelungen (s. § 6, Abs 7.).

3. Die Weitergabe von Medien an Dritte ist unzulässig.

4. Für Schäden, die durch Missbrauch des Leserausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer/ die eingetragene Benutzerin haftbar.

5. Die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz entliehener elektronischer Medien an Dateien, Datenträgern oder Hardware des Benutzers/ der Benutzerin entstehen.

 

§ 5 Verhalten in der Bücherei

1. Jede Benutzer/ jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer/Benutzerinnen nicht gestört oder in der Benutzung der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden beeinträchtigt werden.

2. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Das Trinken von Wasser aus dem Wasserspender ist nur in den ausgewiesenen Bereichen der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden gestattet. Das Fahren mit Inlinern, Cityrollern u.ä. sowie das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

3. Taschen, Mappen, Rucksäcke u.ä. sind während des Büchereibesuches in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren.

4. Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen der Benutzer/innen übernimmt die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden keine Haftung.

5. Das Personal der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

6. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können zeitweise oder dauerhaft von der Benutzung der Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden ausgeschlossen werden.

 

§ 6 Entgelte

1. Benutzungsentgelte werden nicht erhoben.

2. Ausstellung eines Leser- oder Ersatzleserausweises: Für die Ausstellung wird folgendes Entgelt erhoben:

unter 18 Jahren 1,00 €
über 18 Jahren 5,00 €

 

3. Säumnisentgelte: Bei Überschreiten der Leihfrist beträgt das Säumnisentgelt für jede entliehene Medieneinheit:

in der 1. Woche 0,50 €
in der 2. Woche 1,00 €
in der 3. Woche 1,50 €


Das Versäumnisentgelt ist ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung zu zahlen. Hinzu kommen Portokosten für die schriftlichen Erinnerungen. Die Versäumnisentgelte und sonstigen Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

Sollte die 3. Erinnerung erfolglos verlaufen, wird das gesetzliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

4. Vorbestellung: Für die Vorbestellung entliehener Medien wird ein Entgelt von 0,50 € je Medium erhoben.

5. Ersatz von Teilen:

defekte Hüllen, pro Einheit 0,50 €
fehlende Spielanleitung 5,00 €
fehlendes Spielteil 2,00 €


6. Beschädigungen

Randvermerke und Unterstreichungen 5,00 €


7. Kopierer

pro Seite 0,10 €


8. Die Kosten für den Bücherversand im Rahmen der Fernleihe sind zu erstatten.


§ 7 Internet

1. Die Internet-Plätze stehen während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Manipulationen (z.B. Änderungen der Konfiguration, des Betriebssystems oder der Anwendersoftware) sind strengstens untersagt. Mitgebrachte oder aus dem Internet heruntergeladene Software darf auf dem PC weder installiert noch ausgeführt werden. Durch Manipulation verursachte Schäden werden der Benutzerin/ dem Benutzer in Rechnung gestellt.

2. Es wird keine Verantwortung für die im Internet verfügbaren Ressourcen und Mitteilungen übernommen. Um Jugendliche vor jugendgefährdendem Material zu schützen, wird eine Filtersoftware eingesetzt; grundsätzlich gilt jedoch die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.

3. Es ist untersagt, rechtswidrige Nachrichten und Beiträge aufzurufen und zu versenden. Das Senden kommerzieller Werbung ist nicht gestattet. Beim Kopieren von Texten und Bildern ist das Urheberrecht zu beachten.

4. Im Internet werden Daten ungesichert übermittelt. Dies ist zu beachten, wenn Dienste genutzt werden, bei denen persönliche Daten, Kreditkarteninformationen oder Passwörter abgefragt werden. Die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden haftet nicht für die Sicherheit und den Schutz der Daten der Benutzer.

5. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und der PCs übernimmt die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden keine Gewähr.

6. Das Versenden und Abrufen von Mails sowie das Chatten ist nicht gestattet.

 

§ 8 Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde- und Schulbücherei tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Lohfelden, 29. März 2019

Der Gemeindevorstand


Bürgermeister
gez. Uwe Jäger


Erster Beigeordneter 
gez. Norbert Thiele

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