1. Anmeldung
Jeder Benutzer/jede Benutzerin erhält bei der Anmeldung einen Büchereiausweis. Die Bücherei ist berechtigt, zur Kontrolle der Angaben im Anmeldeformular Einsicht in den Personalausweis zu nehmen. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Der Benutzer/die Benutzerin ist mit der Speicherung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausleihverbuchung einverstanden. Jede Namensänderung, jeder Wohnortwechsel sowie jede andere Änderung der Daten ist mitzuteilen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden, die Bearbeitungsgebühr für einen neuen Ausweis beträgt 3 Euro. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer/die Benutzerin bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter. Bei der Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.
2. Gebühren
Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos. Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro für Erwachsene und Familienkarten (= Eltern und alle im gleichen Haushalt lebenden, minderjährigen Kinder) und 3 Euro für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhoben.
Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Säumnisgebühren in Höhe von 0,50 Euro pro überzogenem Medium pro angefangener Woche. Diese Gebühren addieren sich und werden automatisch fällig, unabhängig von einer schriftlichen oder mündlichen Mahnung.
Hinzu kommen für eine schriftliche oder mündliche Mahnung Mahngebühren in Höhe von 2 Euro für die erste Mahnung, 4 Euro für die zweite Mahnung und 8 Euro für die dritte Mahnung. Zu den Gebühren der zweiten bzw. der dritten Mahnung werden die Gebühren der jeweils vorausgegangenen Mahnungen hinzugerechnet.
Werden die überzogenen Medien nach der dritten Mahnung nicht zurückgebracht, wird der Zeitwert der Medien zuzüglich aller Mahn- und Versäumnisgebühren in Rechnung gestellt.
3. Leihfrist und Vorbestellungen
Die Ausleihfrist für Bücher beträgt vier Wochen, für alle anderen Medien wie Zeitschriften, Kassetten, Videos, Spiele, DVDs und CDs zwei Wochen. Die Leihfrist kann bis zu zweimal verlängert werden, sofern für das jeweilige Medium keine Vorbestellung vorliegt. Die Weitergabe der Medien an Dritte ist unzulässig. Die Bücherei hat das Recht, die Zahl der ausgeliehenen Medien pro Benutzer zu beschränken und entliehene Medien jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzufordern.
Für ausgeliehene Medien werden Vorbestellungen angenommen. Liegen die vorbestellten Medien in der Bücherei zur Ausleihe bereit, wird der Benutzer/die Benutzerin telefonisch benachrichtigt. Bei Nichtabholung der vorbestellten Medien innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung werden die Medien wieder zur Ausleihe freigegeben.
4. Fernleihe
Bücher, die sich nicht im Bestand der Bücherei befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs per Fernleihe besorgt werden. Die anfallenden Kosten für die Rücksendung der Bücher trägt der Benutzer/die Benutzerin.
5. Haftung und Behandlung der Medien
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und alle Schäden der Bücherei umgehend zu melden. Die Weitergabe der Medien an Dritte ist untersagt. Für verlorene, beschmutzte, beschädigte Medien bzw. nicht vollständige Spiele hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Dabei liegt es im Ermessen der Bücherei, welcher Wert angesetzt wird. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, die durch möglicherweise defekte Medien verursacht werden. Bei der Ausleihe von Videos und DVDs verpflichtet sich der Benutzer/die Benutzerin, die Bestimmungen des Urheberrechts und die gesetzlichen Altersbeschränkungen zu beachten.
6. Ausschluss von der Benutzung
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Benutzer/die Benutzerin bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung an. Verstöße dagegen können den befristeten oder dauerhaften Ausschluss von der Benutzung nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung.
7. Verhalten in den Büchereiräumen
In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken, Rauchen und das Mitbringen von Tieren untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören.
8. Öffnungszeiten
Die aktuellen Ausleihzeiten können am Aushang nachgelesen werden.
9. Genehmigung und Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung wurde mit Beschluss des Büchereikuratoriums im Dezember 2012 erlassen und tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.
Velden, im Dezember 2012