Bücherei Leitfaden

1. Allgemeines

1.1.   Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Aschau a. Inn. Sie dient der allgemeinen Information, Weiterbildung und Unterhaltung.

1.2.   Die Benutzung der Gemeindebücherei steht jedermann auf privatrechtlicher Grundlage offen.

2. Anmeldung

2.1.  Zur Anmeldung ist ein gültiger Ausweis vorzulegen. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift die Anerkennung des Leitfadens der Gemeindebücherei.

2.2.  Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters auf dem Anmeldeformular.

2.3.  Das Mindestalter für die Ausstellung eines Ausweises beträgt 5 Jahre.

2.4.  Jeder Benutzer ist verpflichtet, der Gemeindebücherei Namens- und Anschriftenänderungen mitzuteilen.

2.5.  Nach 10 Jahren ohne Aktivität erlischt der Benutzerausweis automatisch und die Daten des Lesers werden aus dem System gelöscht.

3. Benutzerausweis

3.1.  Der Ausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Bücherei sofort anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

3.2.  Die Erstellung des Benutzerausweises ist kostenlos. Für den Ersatz eines abhanden gekommenen oder beschädigten Benutzerausweises wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.

4. Entleihung

4.1.  Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art unentgeltlich für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen.

4.2.  Die Leihfrist beträgt im Normalfall vier Wochen. Für die Schulausleihe und bestimmte Mediengruppen (Zeitschriften, DVDs und Konsolenspiele) bestehen eigene Regelungen.

4.3.  Die Leihfrist kann verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Ausnahmen hiervon sind Zeitschriften, DVDs und Konsolenspiele.

4.4.  Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.

4.5.  Wird die Leihfrist überschritten, so fällt für jedes Medium pro angefangene Woche eine Versäumnisgebühr von 0,50 € an.

4.6.  Bei Nichtrückgabe eines fälligen Mediums wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

4.7.  Pro Benutzerausweis dürfen maximal zwei DVDs und maximal zwei Konsolenspiele ausgeliehen werden. Alle anderen Medien sind anzahlmäßig nicht beschränkt.

4.8.  Eine Mahnung fälliger Medien erfolgt nicht automatisch, kann aber über den Internetkatalog beantragt werden und erfolgt dann per e-mail.

4.9.  Mit einem gültigen Benutzerausweis ist auch die unentgeltliche Ausleihe von ebooks und Hörbüchern aus unserem Onleihe-Verbund möglich. Hierfür gelten die dort festgeschriebenen Bedingungen.

5. Internet

Im Bereich der Bücherei gibt es einen kostenlosen, öffentlichen W-Lan-Zugang.

6. Behandlung der Medien, Haftung

6.1.  Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für die Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig.

6.2.  Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

6.3.  Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig.

6.4.  Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.

6.5.  Die Gemeindebücherei haftet nicht für etwaige Schäden, die durch von ihr ausgeliehene Medien entstanden sind.

7. Hausordnung

7.1.  Die Leitung der Gemeindebücherei, sowie die von ihr beauftragten MitarbeiterInnen nehmen in der Bücherei das Hausrecht wahr. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

7.2.  Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher der Bücherei bzw. der Ausleihbetrieb nicht beeinträchtigt werden.

7.3.  Rauchen und Essen sind in der Bücherei nicht gestattet.

7.4.  Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Gemeindebücherei keine Haftung.

8. Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieses Leitfadens verstoßen, können von der Benutzung der Gemeindebücherei ausgeschlossen werden.

9. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1.3.2020 in Kraft.

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