Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Die Bücherei Anzing  wird gemeinsam getragen von der Pfarrkirchenstiftung und der Gemeinde Anzing. 

Die Nutzung der Bücherei Anzing steht jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen.

I. Anmeldung

  1.  Personen über 16 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung an.
  2.  Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zur Anmeldung notwendig. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und  Gebühren
  3.  Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Stellvertreter die Benutzungsordnung an. Die Daten werden elektronisch  gespeichert und nur für die Verwaltung der Bücherei genutzt.

II. Leserausweis

  1.  Jeder Benutzer erhält bei der Anmeldung einen Leserausweis. Er ist bei jeder Ausleihe vorzuzeigen. 
  2.  Kinder ab 6 Jahren können einen eigenen Leserausweis erhalten.
  3.  Der Ausweis ist nicht übertragbar. Jede Namensänderung oder jede andere Änderung der Daten sowie der Verlust des Ausweises ist der Bücherei umgehend mitzuteilen. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.
  4.  Es ist ein jährlicher Beitrag zu entrichten, der für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 16 Jahren auf die Hälfte reduziert ist.

III. Ausleihe

  1.  Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos.
  2.  Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
  3.  Die Leihfrist  beträgt  je Buch, Zeitschrift                      4 Wochen,
                                           je CD, DVD, Spiel oder Tonie       2 Wochen.  
  4.  Die Leihfrist kann vor Ablauf um jeweils vier bzw. zwei  Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium  vorliegt.
  5.  Die Verlängerung kann höchstens zweimal in Anspruch genommen werden.
  6.  Die Verlängerung ist sowohl telefonisch möglich (während der Öffnungszeiten) als auch online über das Leserkonto (unabhängig von Öffnungszeiten).
  7.  Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten.
  8.  Ausgeliehene Medien können gegen Gebühr vorbestellt werden. Der Besteller wird von der Bücherei benachrichtigt,  sobald die  Medien abholbereit sind. Die bestellten Medien sind innerhalb von 4 Öffnungstagen abzuholen.

IV. Haftung und Behandlung der Medien

  1.  Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Bücherei zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte ist untersagt. 
  2.  Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten  der Schadensregulierung zu übernehmen. 
  3.  Der Schadensersatz wird von der Büchereileitung nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen festgelegt.
  4.  Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden durch möglicherweise defekte Medien.

V. Verhalten in den Büchereiräumen

  1.  Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden. 
  2.  Den Anweisungen der Büchereimitarbeiter ist Folge zu leisten.

 

Anzing, den 01. Januar 2024

 

Gebühren

 Jahresbeitrag für Erwachsene                                                          5,00 €

Jahresbeitrag für Kinder ab 6 J. / Jugendliche bis 16 J.                   2,50 €

Vorbestellgebühr je Medium                                                             0,50 €

Säumnisgebühr je Buch, Zeitschrift / Öffnungstag                        0,10 €

Säumnisgebühr je  CD, DVD, Tonie, Spiel / Öffnungstag               0,20 €

Mahngebühren                                                                                    0,50 €

Gebühr für Ersatzausweis                                                                   2,00 €

 

Anzing, den 01. Januar 2024

 

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