Ordnung

Benutzungs-Ordnung

 

1. Allgemeines

◼︎ Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Träger ist die Marktgemeinde Altomünster.
◼︎ Jede/r ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen und Bücher und andere Medien zu entleihen.

 

2. Anmeldung

◼︎ Erwachsene melden sich persönlich an und bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Außerdem geben sie damit ihre Zustimmung zur Speicherung ihrer Angaben zur Person. Die Daten werden nur für Zwecke der Bücherei gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Namens-, bzw. Adressänderungen sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.
◼︎ Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren ist die Unterschrift einer gesetzlichen Vertretung vorzulegen. Diese verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
◼︎ Benutzer/-innen ab sechs Jahren erhalten einen Leseausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Bücherei bleibt. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Leseausweises entsteht, haften die eingetragenen Benutzer/-innen bzw. die gesetzliche Vertretung.
◼︎ Für die Ausstellung eines neuen Leseausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Ausweis wird eine Gebühr von 2,00 Euro erhoben.
◼︎ Bei Umzug oder Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.
◼︎ Unter opac.winbiap.net/altomuenster kann man das Leserkonto einsehen und über den gesamten Medienbestand recherchieren und Verlängerungen und Vorbestellungen vornehmen.

 

3. Ausleihe:

◼︎ Gegen Vorlage des Leseausweises können alle Medien, wie Bücher, Zeitschriften und CDs ausgeliehen werden.  
◼︎ Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haften die Benutzer/-innen. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG!

 

4. Fristen

◼︎ Die Leihfrist für Bücher und CDs beträgt vier Wochen, Zeitschriften dürfen zwei Wochen ausgeliehen werden, wobei das aktuelle Heft (gekennzeichnet mit einem farbigen Punkt auf dem Barcode) nur in der Bücherei gelesen werden kann.
◼︎ Saisonmedien (wie z.B. Weihnachtsbücher) sind auf maximal drei Medien beschränkt, die Ausleihzeit beträgt ebenfalls zwei Wochen.
◼︎ Bücher und CDs können maximal zweimal für je vier weitere Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Saisonmedien und Zeitschriften können nicht verlängert werden.

 

5. Rückgabe

◼︎ Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. Die erste Mahnung erfolgt zwei Wochen nach Fälligkeitsdatum. Die zweite Mahnung erfolgt vier Wochen nach Fälligkeitsdatum. Die jeweilige Mahngebühr ist der Gebührenordnung zu entnehmen.
◼︎ Erfolgt nach der zweiten Mahnung noch immer keine Rückgabe, werden die Medien in Rechnung gestellt.
◼︎ Wenn Medien nicht zurückgegeben werden, oder Gebühren nicht beglichen werden, kann die Bücherei die Ausleihe weiterer Medien ablehnen.

 

6. Vorbestellungen

◼︎ Ausgeliehene Medien können kostenlos vorbestellt werden. Die Benutzer/-innen werden benachrichtigt, sobald diese zur Abholung bereit liegen. Holen sie die vorbestellten Medien nicht innerhalb von zwei Wochen ab, werden sie wieder zur Ausleihe freigegeben.

 

7. Behandlung/Schadensersatz

◼︎ Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust sind die Benutzer/-innen schadensersatzpflichtig. Vor jeder Ausleihe sind die Medien auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
◼︎ Für entliehene Medien haften die Benutzer/-innen, auch wenn sie kein Verschulden trifft. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
◼︎ Verlust oder Beschädigung sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist nicht gestattet, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien ist Ersatz in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. sind die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Bücherei, welcher Wert angesetzt wird. Dies trifft auch bei Missbrauch des Leseausweises durch Dritte zu.
◼︎ Die Bücherei haftet nicht für eventuell aufgetretene Schäden an den Wiedergabegeräten.

 

8. Nutzungsausschluss

◼︎ Benutzer/-innen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Benutzerordnung verstoßen, können für begrenzte Zeit oder auch dauerhaft von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden, wobei der Leseausweis zurück gefordert wird.

 

eMedien

◼︎ Um das Angebot der Onleihe (eBooks, eAudio, eMagazines, ePaper, eLearning) zu nutzen, benötigt man lediglich einen gültigen Leseausweis sowie einen Internetzugang.
◼︎ Zur Ausleihe geht es über das Portal www.leo-sued.de, die Onleihe-App oder über die Homepage der Bücherei bzw. Gemeinde!

 

Inkrafttreten

◼︎ Die vorliegende Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2019 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

 

Gebühren-Ordnung

 

Jahresgebühr

Die Gebühr für die Benutzungsdauer von zwölf Monaten ab Anmeldung (inkl. eMedien) beträgt: 

Kinder, Schüler, Studenten       5,00 Euro

Erwachsene                               10,00 Euro

Familien                                     15,00 Euro

Hier können Sie die Bücherei dazu berechtigen die Jahresgebühr rechtzeitig von Ihrem Konto einzuziehen.


Mahngebühr

Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist:

2. Woche ab Fälligkeitsdatum :   2,00 Euro
4. Woche ab Fälligkeitsdatum :   2,00 Euro


Ersatz Leseausweis

Ersatzausstellung eines Leseausweises:   2,00 Euro

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