Ordnungen

Gebührenordnung

               

Benutzungsgebühren pro Jahr:

Euro

                  

       

 

Bibliotheksausweis für Erwachsene ab 18 Jahre

7,50

   
 

Bibliotheksausweis für Kinder bis einschließlich 17 Jahre

2,50

   
 

Bibliotheksausweis für Familien
(ab 2 Personen einschließlich Kindern bis 18 Jahre im selben Haushalt)

10,00

   
         
 

Säumnisgebühren pro Medium:

     
  1. Woche 0,50    
  2. Woche 1,00    
  3. Woche 1,50    
         
 

Service-Gebühren:

     
  Fernleihe je Medium
(Buchbeschaffung aus anderen Büchereien)
 3,00    
   Fotokopie je Seite  0,10    
   Ausdruck je Seite  0,10    
         
 

 Bearbeitung- und Ersatzgebühren

     
 

Ersatzausweis

2,00    
  Beschädigung oder Verlust von Medien(-bestandteilen) variabel    
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Benutzungsordnung

§ 1  Allgemeines

1.

Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Affing und der katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul Affing. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

2.

Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

3.

Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

 

 § 2  Öffnungs- und Schließzeiten

Die Öffnungszeiten werden auf unserer Homepage und durch Aushang bekannt gegeben.

 

§ 3  Anmeldung

1.

Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Die Benutzer/innen bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

2.

Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre ist die Unterschrift eines/einer gesetzlichen Vertreters/in vorzulegen. Dieser/Diese verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

3.

Die Benutzer/innen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 4  Benutzerausweis

1.

Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

2.

Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haften die eingetragenen Benutzer/innen bzw. die gesetzliche Vertretung.

3.

Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Ausweis wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.

 

§ 5  Benutzung, Ausleihe, Leihfrist

1.

Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haften die Benutzer/innen.Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG!

2.

Die Leihfrist beträgt für alle Medien  4 Wochen

3.

Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.

 

 § 6  Ausleihbeschränkungen

1.

Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe  ausgeschlossen werden.

2.

Die Anzahl der von einem/einer Benutzer/in entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.

 

§ 7  Vormerkung

Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch der Benutzer/innen eine Vormerkung entgegennehmen.

 

§ 8  Auswärtiger Leihverkehr

Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher oder Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

 

§ 9  Rückgabe

1.

Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.

2.

Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen  Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.

3.

Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

 

 § 10  Behandlung der Medien, Haftung

1.

Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust sind die Benutzer/ innen schadensersatzpflichtig.

2.

Vor jeder Ausleihe sind die Medien von den Benutzer/innen auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

3.

Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

4.

Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Die Benutzer/innen haften auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

 

 § 11  Schadensersatz

Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

 

§ 12  Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

1.

Mit Betreten der Bücherei erkennen die Benutzer/innen die Benutzungsordnung an.

2.

Alle Benutzer/innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.

3.

Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/innen   übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhandengekommen sind.

4.

Das Hausrecht nimmt der Leiter/die Leiterin der Bücherei oder die beauftragte Stellvertretung wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

 § 13  Ausschluss von der Benutzung

Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

 

§ 14  Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.11.2016 in Kraft.

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